Neue Instrumente der Bürger*innen-Beteiligung in Berlin

Die Berliner Leitlinien für Bürger*innen-Beteiligung (LLBB) an der räumlichen Stadtentwicklung sehen 5 Instrumente vor, mit denen „einheitliche Standards“ für Beteiligung geschaffen werden, die einerseits Grundlage für Verwaltungshandeln sein sollen. Andererseits sollen sie den Menschen, die sich beteiligen, einen zuverlässigen Rahmen bieten.

Eine ausführliche Beschreibung der Leitlinien findet sich in der Info-Broschüre des Senats, aus der wir in der folgenden Zusammenfassung zum Teil zitieren. Zudem liegt mittlerweile ein mehr als 100-seitiges Konzept des Senats zur Umsetzung der Leitlinien vor. Wir geben bei jedem Instrument die Seitenzahl an, ab der das Instrument im LLBB-Umsetzungskonzept behandelt wird.

Die Vorhabenliste

„Welche Projekte der Stadtentwicklung laufen derzeit, welche sind geplant, welche Auswirkungen haben sie? Wo ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgehesehen und wo (und warum) nicht?“ In der Vorhabenliste sollen künftig Vorhaben der Berliner Verwaltungen digital und gedruckt veröffentlicht werden. Die digitale Veröffentlichung soll auf der bereits existierenden Informationsplattform mein.berlin.de erfolgen.

Für die Erstellung der Vorhabenliste sind die Fachämter zuständig mit Unterstützung der zentralen Anlaufstelle. Privatwirtschaftliche Vorhaben können, müssen aber nicht verbindlich mit aufgenommen werden.

LLBB-Umsetzungskonzept, Seite 29 ff.

Die Anregung von Beteiligung

Anregung von Beteiligung: Zukünftig können Stadtbewohner*innen für Projekte in der Vorhabenliste, bei denen keine Bürger*innen-Beteiligung vorgesehen ist, Beteiligung anregen. Das geht entweder formlos oder über einen Beteiligungsantrag, der bei dem/der zuständigen Senator*in bzw. Stadträtin gestellt werden kann. Diese*r entscheidet auch über den Antrag. Im Falle einer Ablehnung muss das schriftlich begründet werden.

LLBB-Umsetzungskonzept, Seite 39 ff. (Abbildung auf Seite 43)

Die Beteiligungskonzepte

Ein Beteiligungskonzept soll die Grundlage für jeden Beteiligungsprozess sein. Das heißt, für jedes Vorhaben, bei dem Beteiligung vorgesehen ist, soll ein individuelles Beteiligungskonzept erarbeitet werden. „Aus ihm wird deutlich, worum es bei der Beteiligung geht, wie sie abläuft, wer mitwirken kann und wie die Ergebnisse in das Vorhaben einfließen. Das Konzept wird rechzeitig im Internet über einen Link in der digitalen Vorhabenliste veröffentlicht“.

Für die Erstellung und Umsetzung ist die zuständige Verwaltung verantwortlich. Ein Sonderfall ist die partizipative Erarbeitung eines Beteiligungskonzept bei Vorhaben von zentraler Bedeutung. In diesem Fall soll es ein Gremium aus Politik/Verwaltung und, falls davon abweichend, der Vorhabenträger*in sowie Zivilgesellschaft und Fachleuten geben, das gemeinsam das Beteiligungskonzept erarbeitet.

Die wesentlichen Bestandteile des Beteiligungskonzepts sind

  • Kurzbeschreibung des Projekts und der Entscheidungsspielräume (Welche Teile des Projekts sind Gegenstand der Beteiligung und können durch Beteiligung beeinflusst werden? Aus welchen Gründen sind Teile des Projekts nicht Gegenstand von Beteiligung? Wie sollen die Ergebnisse der Beteiligung in das Projekt einfließen? Wer entscheidet, was von den Ergebnissen der Beteiligung aufgenommen wird? Wer ist rechenschaftspflichtig darüber, warum welche Ergebnisse berücksichtigt beziehungsweise nicht berücksichtigt wurden?)
  • Ziele des Beteiligungsprozess in Verbindung mit der Stufe der Beteiligung (Information, Mitwirkung, Mitentscheidung oder Entscheidung)
  • Angaben zu rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf bestehende Strukturen
  • Zielgruppen, die Art ihrer Ansprache (z. B. aufsuchende Beteiligung)
  • Öffentlichkeitsarbeit, die für den Beteiligungsprozess vorgesehen ist.
  • Umgang mit selbstorganisierter Beteiligung
  • Rollen- und Zuständigkeitsverteilung der Akteur*innen
  • Beteiligungsmethoden sowie das Verhältnis von Online-Beteiligung und Beteiligung vor Ort
  • Form der Ergebnis-Dokumentation der Beteiligung und wie sie zur Verfügung gestellt wird
  • Form der Begründung, wenn Empfehlungen und Wünsche der Bürger*innen bei der späteren Umsetzung nicht berücksichtigt werden, und wie sie zur Verfügung gestellt wird
  • bei Projekten von zentraler Bedeutung: Methode zur Bewertung des Beteiligungsprozesses

LLBB-Umsetzungskonzept, Seite 46 ff.

Die zentrale Anlaufstelle

Die zentrale Anlaufstelle soll Lotsenfunktion für alle an Beteiligung interessierten Stadtbewohner*innen übernehmen: Die Anlaufstelle „informiert, berät und vernetzt zum Thema Beteiligung an Prozessen und Projekten der räumlichen Stadtentwicklung“. Weitere Aufgaben der zentralen Anlaufstelle:

  • Beratung und Organisation von Weiterbildungen zur Durchführung von Beteiligung
  • Unterstützung bei der Anregung von Beteiligung und der Selbstorganisation von Stadtbewohner*innen
  • Organisatorische und kommunikative Begleitung des Beteiligungsrats
  • Beratung und Ünterstützung der Fachämter bei der Pflege der Vorhabenliste

Die Leitlinien empfehlen, dass sich die zentrale Anlaufstelle zu einem Teil aus der Verwaltung und zum anderen Teil aus einem freien Träger der Zivilgesellschaft zusammensetzt. Damit soll eine neutrale Haltung der Anlaufstelle als „Anwältin von Beteiligung“ und ein niedrigschwelliger Zugang zu Beteiligung ermöglicht werden.

LLBB-Umsetzungskonzept, Seite 21 ff.

Der Beteiligungsbeirat

Der Beteiligungsbeirat soll sich aus Vertreter*innen von Politik und Verwaltung sowie mit Bürger*innen, die über eine quotierte Zufallsauswahl bestimmt werden, zusammengesetzt sein. Seine Aufgaben bestehen in der fortlaufenden Begleitung der Leitlinien-Umsetzung, bedarfsweisen Empfehlungen zu einzelnen Beteiligungsprozessen und der Beratung bei der Weiterentwicklung der Leitlinien.

Das Land Berlin fördert außerdem die Einrichtung und Umsetzung von bezirklichen Anlaufstellen, die ähnliche Aufgaben haben sollen. Das Stadtteilbüro begleitet diesen Prozess aus zivilgesellschaftlicher Perspektive beteiligt. Den aktuellen Stand dazu erfahrt ihr im nächsten Beitrag in dieser Reihe.

LLBB-Umsetzungskonzept, Seite 61 ff.