Stadtentwicklung: Wann findet Beteiligung statt?

Beiträge zur Umsetzung von Vorhabenliste und Anregung von Beteiligung

aus dem Mini-Workshop „Neue Beteiligungsinstrumente in Friedrichshain-Kreuzberg“, Teil 1: Kriterien für die Instrumente Vorhabenliste und Anregung von Beteiligung und die Frage, wann Beteiligung stattfindet.

Der Workshop ist Teil der Beschäftigung des Stadtteilbüro Friedrichshain mit der bezirklichen Umsetzung der Leitlinien für Bürger*innen-Beteiligung aus zivilgesellschaftlicher Perspektive. Von 2017-2020 wurden auf Landesebene die Leitlinien für Bürger*innen-Beteiligung (LLBB) und ein Umsetzungskonzept als Handreichung für die Bezirke erarbeitet, auf denen die bezirkliche Umsetzung hauptsächlich basiert. Der dreistündige Workshop fand am 19.05.2022 mit 9 Teilnehmenden in den Räumlichkeiten des Stadtteilbüro Friedrichshain statt. Er knüpft an die Teilnahme des Stadtteilbüro Friedrichshain der Bürgerschaftlichen AG an und zielt auf eine intensivere Beschäftigung mit den drei LLBB-Instrumenten aus Perspektive der  Zivilgesellschaft ab.

In Vobereitung auf den Workshop entstand das Arbeitspapier „Die LLBB-Instrumente Vorhabenliste, Anregung von Beteiligung und Beteiligungskonzept im Zusammenwirken“. Für die Nachvollziehbarkeit der Workshop-Beiträge empfehlen wir, zunächst das Arbeitspapier zu lesen. Im Folgenden fassen wir die Beiträge der Teilnehmenden für den ersten Teil des Workshops zusammen. Schwerpunkt des ersten Teils waren die Instrumente Vorhabenliste und Anregung von Beteiligung, verbunden mit der Frage, wie darüber entscheiden wird, wann Beteiligung stattfindet und wann nicht. Dementsprechend erfolgt die Darstellung der Workshop-Beiträge in drei Beitragsblöcken, denen jeweils die von uns vorgegebenen Fragestellungen vorangestellt sind.

Um eine einheitliche Darstellung der Blöcke bemüht, sind wir zugunsten der Inhalte hier und da davon abgewichen. Das ist zum Teil darin begründet, dass im LLBB-Umko bereits Kriterien zur Aufnahme in die Vorhabenliste vorliegen. Diese wurden unter Einbezug der von uns vorgelegten Beispiele diskutiert und um weitere Beispiele ergänzt. Für das Instrument Anregung von Beteiligung führt das LLBB-Umko zum einen keine Entscheidungskriterien auf; hier haben die Teilnehmenden vor allem das Beispiel aus Berlin-Mitte aufgegriffen. Zum anderen zeigte sich im Workshop ein Interesse am gesamten Vorgang der Beteiligungsanregung – vom Einreichen der Anregung bis zur Begründung der Entscheidung. Die Darstellung der Workshop-Beiträge zu diesem Instrument geht daher über die ursprüngliche Fragestellung hinaus. Zuletzt folgen die Beiträge der Teilnehmenden zu der Frage, auf welcher Grundlage die Verwaltung entscheidet, ob für ein Vorhaben auf der Vorhabenliste Beteiligung stattfindet oder nicht. Auch dieser Frage sind wir im Workshop nachgegangen, da es im LLBB-UmKo keine Hinweise dazu gibt.

Hinweis zur Barrierefreiheit: Die Workshop-Beiträge sind als Bilder eingefügt, um die optimale Formatierung beizubehalten. Für Nutzer*innen einer Screenreader-App haben wir die Workshop-Beiträge zusammen mit dem Arbeitspapier am Ende des Artikels als PDF hochgeladen.

Zur Vorhabenliste:

Fragestellungen im Workshop:
  • Was bedeuten für euch diese Kriterien zur Aufnahme von Vorhaben in die Vorhabenliste?
  • Wie können wir sie konkretisieren? Welche Vorhaben sollten/könnten darin inbegriffen sein? Welche Beispiele gibt es?
Beiträge aus dem Workshop
[7] vgl. Erläuterung: „dass es nicht um solche Vorhaben geht, die lediglich Einzel- bzw. Partikularinteressen berühren. Vielmehr geht es um Vorhaben, die Auswirkungen auf eine erhebliche Zahl von Bürgerinnen und Bürgern haben“, LLBB-UmKo, Seite 35, 1. Absatz

Weitere Beiträge aus dem Workshop zur Aufnahme von Vorhaben:

Zur Anregung von Beteiligung:

Fragestellungen aus dem Workshop:
  • Soll auch für Vorhaben Beteiligung angeregt werden können, wenn sie nicht auf der Vorhabenliste steht? Wie könnte für ein Vorhaben Beteiligung angeregt werden, auch wenn es nicht auf der Vorhabenliste steht?
  • Anhand welcher Kriterien oder Beispiele könnte die Verwaltung über die Anregung von Beteiligung entscheiden?

Über die vorgegebenen Fragestellungen hinaus haben sich die Teilnehmenden mit dem gesamten Vorgang der Beteiligungsanregung beschäftigt. Dieser lässt sich wie folgt gliedern: 1. Bezug zur Vorhabenliste, 2. Veröffentlichung der Beteiligungsanregung, 3. Entscheidungskriterien, 4. Entscheidungsprozess, 5. Handlungsoptionen im Falle einer Ablehnung. Zur besseren Vergleichbarkeit haben wir die Hinweise zur Umsetzung des Instruments aus dem LLBB-UmKo an diese Gliederung angeglichen und stellen sie den Workshop-Beiträgen voran.

Hinweise aus dem LLBB-UmKo
Beiträge aus dem Workshop

[8] vgl. BVV-Beratungsverfahren Berlin-Mitte: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10723#searchword
[9] ebd.
[10] vgl. Leitlinien Berlin-Mitte „4. Wie können Bürger*innen Beteiligung initiieren? – Möglichkeit zu Widerspruch“, S. 11

Zur generellen Entscheidung, ob Beteiligung stattfindet oder nicht:

Fragestellung im Workshop:

  • Anhand welcher Kriterien oder Beispiele könnte die Verwaltung darüber entscheiden, ob zu einem Vorhaben auf der Vorhabenliste Beteiligung durchgeführt wird oder nicht?
Beiträge aus dem Workshop
Weitere Beiträge aus dem Workshop

Arbeitspapier zum Workhop mit Beiträgen zum Download: